• Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin

auch als Buch erhältlich

Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin
  • Autoren: Ursula Meidert, Mandy Scheermesser, Yvonne Prieur, Stefan Hegyi, Kurt Stockinger, Gabriel Eyyi, Michaela Evers-Wölk, Mattis Jacobs, Britta Oertel, Heidrun Becker
  • Herausgeber: TA-SWISS

  • Quantified Self – Schnittstelle zwischen Lifestyle und Medizin
  • Wellness, Gesundheit, Fitness, Selbstvermessung, Self-Tracking, Gesundheits-App

    Preiswerte, kleine Sensoren in Tracking-Geräten und Smartphones machen es möglich: die ständige Überwachung der Fitness, Wellness oder Gesundheit. "Quantified Self", das Messen der eigenen Körper- und Verhaltensaktivitäten, findet immer mehr Verbreitung. Anwenderinnen und Anwender nutzen Quantified Self vor allem, um ihre körperlichen Aktivitäten zu optimieren. Die Daten sind aber auch für die Forschung von Interesse: Aus der Datenfülle sollen Erkenntnisse gewonnen werden für die Früherkennung von Krankheiten und für verbesserte Therapien. Zudem wollen Akteure aus der Wirtschaft und dem Gesundheitsbereich von den Auswertungen profitieren. Der Umgang mit den heiklen Angaben zur Gesundheit muss dabei den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes genügen.

    Die interdisziplinäre Studie untersucht Chancen und Risiken des Quantified Self. Sie zeigt auf, welche Geräte und Dienstleistungen es gibt und welche künftigen Entwicklungen zu erwarten sind. Neben medizinischen und technischen Aspekten werden auch gesellschaftliche, ethische, rechtliche und ökonomische Fragen analysiert und Empfehlungen formuliert.

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    "Um die Chancen der Selbstvermessung ohne allzu viele Kollateralschäden nutzen zu können, geben die Autoren der TA-Swiss-Studie verschiedene Handlungsempfehlungen ab. So sollen die hiesigen Herstellerverbände ein Gütesiegel für QS-Produkte entwickeln. Dieses soll nebst der Messgenauigkeit auch Aspekte zu Datensicherheit und Datenschutz umfassen. Organisationen des Konsumenten- und Patientenschutzes sollen die Geräte und Applikationen prüfen und die Testergebnisse verbreiten.
    Weiter sollen wissenschaftliche Studien gefördert werden, die den Nutzen von QS-Anwendungen belegen. Bei Geräten und Apps, die diese Hürde genommen haben, spreche nichts dagegen, dass sie auch in die Liste der von der Grundversicherung zu bezahlenden Leistungen aufgenommen würden, hält die Studie weiter fest.
    Und auch der Gesetzgeber wird in die Pflicht genommen. Bei der anstehenden Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz seien die Rechte der Betroffenen unbedingt zu stärken, halten die Studienautoren fest. Konkret sei bei einem vermuteten Datenmissbrauch die Beweislast von den Betroffenen auf die Gerätehersteller und App-Anbieter umzukehren. «Zudem muss sichergestellt werden, dass die aus dem Ausland agierenden Anbieter von Geräten und Apps in der Schweiz in die Pflicht genommen werden können», ergänzte Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, bei der Studienpräsentation in Bern."
    (Alan Niederer, NZZ, 5.4.2018)
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    "Angesichts der zahlreichen offenen Fragen fordern die Forscher der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die die Studie für TA-Swiss erstellten, die Einführung eines Qualitätslabels für Tracker im Lifestyle-Bereich. Diese müssten von Konsumentenschutz- und Patientenorganisationen hinsichtlich Datenqualität, Datenschutz, Vertragsbedingungen und Nutzerfreundlichkeit getestet werden. Zudem müssten die Ergebnisse veröffentlicht werden.
    Medizinprodukte müssten vor der Markteinführung vom Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft werden. In Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sollen dabei auch der Datenschutz und die Datensicherheit berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen weitere Studien in Auftrag gegeben werden, um aufzuzeigen, ob die Selbstvermessung zur Gesundheitsförderung oder gar zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen könne. Wirksame Produkte müssten dann aber auch von der Grundversicherung übernommen werden.
    Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den Handel mit Gesundheitsdaten 'in gesellschaftlich gewünschte Bahnen' zu lenken und die Rechte der Betroffenen zu stärken. Deren Interessen müssten auch bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes nachhaltig gestärkt werden. Ausserdem müsse die Beweislast im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer neu geregelt werden.
    Und schliesslich fordert TA-Swiss eine gesellschaftliche Diskussion über die Möglichkeiten, aber auch die Chancen und Risiken von QS für Individuen und die Gesellschaft."
    (Tages-Anzeiger, 6.4.201)
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    "Sie zählen die Anzahl Schritte und die verbrannten Kalorien, messen die Länge und Tiefe des Schlafes und die Herzfrequenz. Doch mit der steigenden Nutzung der Gesundheits-Tracker sind auch Risiken verbunden, wie eine Studie zeigt."
    (Luzerner Zeitung, 5.4.2018)
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    "Kann eine App anhand solcher Qualitätsstandards beweisen, dass sie einen medizinischen Nutzen hat, sieht Meidert die Krankenkassen in der Pflicht: 'Wirksame Apps und Sensoren sollten künftig von der Kasse übernommen werden.' Das dürfte allerdings noch eine Weile dauern."
    (nau.ch, 6.4.2018)
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  • Buchreihe: TA-SWISS Band 67
  • Auflage: 1., 2018
  • Seiten: 276 Seiten
  • Abbildungen: zahlreiche Abbildungen, z.T. farbig
  • Format in cm: 16,0 x 23,0
  • Einbandart: PDF
  • ISBN: 978-3-7281-3892-7
  • DOI: 10.3218/3892-7
  • Sprache: Deutsch
  • Lieferstatus: lieferbar

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