Prader, Duri F.

Duri F. Prader


Duri F. Prader
Die Vorrats- oder Mantelgesellschaft im schweizerischen Aktienrecht

Statt eine AG zu gründen, greifen Unternehmer bisweilen auf einen bestehenden, sogenannten "Aktienmantel" zurück, um ihre geplante Tätigkeit in einer haftungsbeschränkenden Rechtsform aufzunehmen. Solche Vorrats- oder Mantelgesellschaften sind keine neuen Erscheinungsformen in der schweizerischen Rechtswirklichkeit: Die Rechtsprechung hat sich schon früh mit dem sogenannten Mantelkauf befasst und ihn für nichtig erklärt. Mit der Revision des Aktienrechts 1992 hat die Frage nach der Zulässigkeit solcher Kapitalgesellschaften wieder vermehrt an Interesse gewonnen.

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